AUSWIRKUNGEN DES CORONAVIRUS AUF DIE OR-JAHRESABSCHLÜSSE PER 31.12.2019
Das Coronavirus ist mit seinen grundlegenden Auswirkungen auf die Wirtschaft erst im Jahr 2020 eingetreten. Somit ergeben sich grundsätzlich keine buchhalterischen Anpassungen aufgrund des Coronavirus für die Jahresabschlüsse per 31.12.2019.
Ausnahme:
Je nach Tragweite, können die allfälligen Auswirkungen auch die Fortführungsfähigkeit des entsprechenden Unternehmens gemäss Art. 958a Abs. 1 OR in Frage stellen. Für den Fall, dass Zweifel in Bezug auf die Fortführungsfähigkeit des Unternehmens bestehen, soll der Abschlussprüfer im Revisionsbericht einen entsprechenden Zusatz oder ein modifiziertes Prüfungsurteil angeben. Hingegen sind im Anhang unter «Ereignisse nach dem Bilanzstichtag» in jedem Fall die Folgen des Coronavirus auf die Unternehmenstätigkeit aufzuführen – sofern diese wesentlich sind.
Anmerkung:
Anmerkung: Ungeachtet der Tatsache, dass die erwähnte Situation ein Ereignis nach dem Bilanzstichtag darstellt, ist es aufgrund der ausserordentlichen Situation mit mutmasslich starken finanziellen Auswirkungen für einzelne Unternehmen durchaus denkbar, im Rahmen der Möglichkeiten des Obligationenrechts zum Beispiel die Vornahme zusätzlicher Wertberichtigungen oder die Bildung von Rückstellungen als Instrumente zur Sicherung des dauernden Gedeihens des Unternehmens im Sinne von Art. 960a Abs. 4 OR sowie Art. 960e Abs. 3 Ziff. 4 OR zu prüfen.