DAS WICHTIGSTE ÜBER DIE FINANZIELLE SOFORTHILFE DES BUNDES
Aufgrund der Schliessung von Betrieben sowie Nachfrageeinbrüchen verfügen zahlreiche Unternehmen trotz Kurzarbeitsentschädigung für ihre laufenden Kosten über immer weniger liquide Mittel. Mit verschiedenen Massnahmen soll verhindert werden, dass grundsätzlich solvente Unternehmen in Schwierigkeiten geraten.
Soforthilfe mittels verbürgter COVID-Überbrückungskredite: Damit betroffene KMUs (Einzelunternehmen, Personengesellschaften, juristische Personen) Überbrückungskrediten von den Banken erhalten, wird der Bundesrat ein Garantieprogramm im Umfang von 20 Milliarden CHF aufgleisen. Dieses Programm soll auf bestehenden Strukturen der Bürgschaftsorganisationen aufbauen. Auch der Kanton Zürich sichert den Banken Kredite ab.
Betroffene Unternehmen sollen rasch und unkompliziert Kreditbeträge bis zu 10% ihres Jahresumsatzes oder maximal 20 Mio. CHF erhalten. Dabei sollen Beträge bis zu 0,5 Millionen CHF von den Banken sofort ausbezahlt werden und vom Bund zu 100% garantiert werden. Darüber hinaus gehende Beträge sollen vom Bund zu 85% garantiert werden und eine kurze Bankprüfung voraussetzen.
Der Zinssatz für einen Bürgschaftskredit bis CHF 500’000 liegt bei 0%. Ab CHF 500’000 bis 20 Mio. liegt der Zinssatz bei 0,5%. Hier finden Sie eine Liste mit den Banken, die COVID-19-Kredite gewähren: https://covid19.easy-gov.swiss/banken