Wirtschaftsprüfung

Unsere Prüfung ist mehr als eine Pflichtübung

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Zuverlässige Bilanz

Wir wissen, wie wichtig eine verlässliche Bilanz ist: Mit uns als Revisionsstelle gewinnen Sie Transparenz, Sicherheit und Vertrauen.

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Langjährige Erfahrung

Unsere Revisionsexperten verfügen über langjährige Erfahrung in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Treuhandwesen und Steuern.

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Jahresabschluss

Wir zeigen alle relevanten Sachverhalte auf und helfen Ihnen die Qualität Ihres Jahresabschlusses deutlich erhöhen zu können.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wir beraten Sie individuell

Wir legen grossen Wert auf die Qualität unserer Prüfungen und betreuen diese von A-Z höchstpersönlich. Deshalb produzieren wir keine Leerläufe, sondern geben neben der geforderten Bestätigung Ihrer Abschlusszahlen wertvolle Empfehlungen zur Optimierung Ihrer Rechnungslegung und der dahinterstehenden Prozesse ab.

Die EDITAS Wirtschaftsprüfung AG besitzt die Zulassung als Revisionsunternehmen bei der Eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde RAB und ist als Mitglied von Treuhand|Suisse immer auf dem neusten Stand der Revisionspraxis. Als zugelassenes Revisionsunternehmen prüfen wir nicht nur Ihre Jahresrechnung, sondern unterstützen Sie umfassend auch in Abschluss- und Steuerfragen.

Unsere Revisionsdienstleistungen umfassen:

Klassische Wirtschaftsprüfungen als Organ (gesetzliche Revisionsstelle) bei Aktiengesellschaften (AG) und Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH)

Z.B. eine Prüfung ob der Abschuss den anzuwendenden Rechnungslegungsnormen (bzw. den gesetzlichen oder statutarischen Regelungen) entspricht.

Sofern bei der Gründung einer Gesellschaft Sachgüter, Forderungen oder bestehende Betriebe eingebracht werden oder den Gründern Vorteile eingeräumt werden, ist der Gründungsbericht sowie die darin gemachten Angaben über die Art und den Zustand der Sacheinlagen, den Bestand und die Verrechenbarkeit der Forderungen sowie die Angemessenheit besonderer Vorteile durch einen zugelassenen Revisor zu prüfen.

 

Lediglich einfache Bargründungen können ohne Gründungsprüfung durchgeführt werden

In den meisten Fällen werden Vereine durch ein Mitglied geprüft, was je nach Verhältnissen angemessen sein kann (Laienrevision). Öffentlich bedeutende Vereine gehen aufgrund ihrer Tätigkeiten teils erhebliche finanzielle oder operative Risiken eingehen, in solchen Fällen ist eine Prüfung der Jahresrechnung durch einen unabhängigen Dritten angezeigt. Eine professionell durchgeführte Prüfung wirkt zudem risikomindernd und schafft Vertrauen.   

Sofern es zur Ausübung der Aktionärsrechte erforderlich ist und das Recht auf Auskunft bereits ausgeübt wurde, können Aktionäre der Generalversammlung beantragen, bestimmte Sachverhalte durch eine Sonderprüfung abklären zu lassen. Sofern der Antrag angenommen wird, wird der Sonderprüfer durch den Richter eingesetzt.

Darunter fallen alle Prüfungen, die nicht als gesetzliche Revisionsstelle durchzuführen sind, wie die statutarische Revisionsstelle kleinerer Vereine (z.B. als Review) oder weitere vereinbarte Prüfungshandlungen, wobei der Prüfungsgegenstand jeweils zu definieren ist.

Unterstützung bei der Praktischen Umsetzung von Buchführungsfragen und der statutarischen Berichterstattung (Bilanz, Erfolgsrechnung und Anhang).

Wir beraten Kunden bei Fragen zur Auslegung von nationalen und internationalen Rechnungslegungsstandards:

  • Obligationenrecht (OR), Swiss GAAP FER
  • IFRS, US-GAAP

Wir beraten Kunden bei Fragen zur Auslegung von nationalen und internationalen Rechnungslegungsstandards:

  • Obligationenrecht (OR), Swiss GAAP FER
  • IFRS, US-GAAP

Warum wir der ideale Partner für Ihr Unternehmen sind:

Schwachstellen

Wir decken Schwachstellen auf und zeigen Ihnen neue Lösungsansatze auf.

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Prozessanalyse

Wir durchleuten Ihre Prozesse genau und zeigen Optimierungs-möglichkeiten.

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Zufreidenheit

Das Wohl und die Zufriedenheit steht für uns an erster Stelle.

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Wir begleiten Sie

Wir begleiten Ihr Unternehemen durch den Lebenszyklus.